Kostenübersicht
Elterngeldbeiträge
Die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt § 23 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der aktuell gültigen Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Die aktuelle Kostenstaffelung kann bei der Stadt Oberhausen eingesehen werden: Ermittlung der Beitragshöhe (oberhausen.de)
Verpflegungspauschale
Die Verpflegungspauschale beträgt zur Zeit monatlich 80,00 Euro und kann über den Eigenanteil oder die MyCard abgerechnet werden.
Weitere Kosten für z.B. Bastelmaterial oder Ausflüge fallen nicht an.